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Tierhalter
Bitte zuerst lesen
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Armut droht, denn der Gesetzgeber kennt keine Gnade. Eine
kleine Unachtsamkeit kann die Existenz und die Zukunft
ruinieren.
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) haften Tierhalter
unbegrenzt.
Eine geeignete Haftpflichtversicherung schützt in
zweifacher Hinsicht:
Abwehr von ungerechtfertigten Schadenersatzforderungen.
Die Verteidigung übernimmt der Haftpflichtversicherer. Er
trägt auch das Prozessrisiko und die Prozesskosten.
Ist die gesetzliche Haftung dem Grunde nach gegeben, so
reguliert der Haftpflichtversicherer die gerechtfertigten
Ansprüche bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme.
Unser Rat: Vereinbaren Sie für einen überschaubaren Teil
des Haftungsrisikos eine Selbstbeteiligung und nehmen Sie
für den gesparten Beitrag vernünftigerweise die
höchstmögliche Deckungssumme zur beruhigenden Abdeckung
Ihrer -nach oben hin- unbegrenzten gesetzlichen Haftpflicht.
Hier finden Sie eine kurze Zusammenfassung des
umfangreichen Versicherungsschutzes, den die
Haftpflichtkasse Darmstadt VVaG im Bereich der
Tierhalterhaftpflichtversicherung bietet. Diese, über eine
normale Tierhalter-Haftpflichtversicherung hinausgehenden
Deckungserweiterungen werden beitragsfrei mitversichert !
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Plus-Paket Hund |
Plus-Paket Pferd |
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Beitragsfreie
Deckungserweiterungen
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Ausfalldeckung – ohne Mindestschadenhöhe (bei Vorlage eines
rechtskräftig vollstreckbaren Urteils gegen den Schädiger)
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Auslandsaufenthalte grundsätzlich mitversichert bis zu 1 Jahr
weltweit
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Deckschäden aus gewolltem und ungewolltem Deckakt.
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Flurschäden – Schäden an Feldern, Weiden, Wiesen, etc.
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Innovationsgarantie – zukünftige Bedingungsverbesserungen gelten
automatisch mitversichert
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Leinenzwang – besteht nicht !
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Mietsachschäden
a) an Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen
bis EUR 1 Million
b) an beweglichen Sachen (Inventar) in Hotels, Ferienhäusern/
-wohnungen; bis EUR 10.000 - ohne SB
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Mitversicherte Personen
a) Familienangehörige des Versicherungsnehmers
b) nicht gewerbsmäßig tätige Tierhüter (inkl. Ansprüche an den
Tierhalter)
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Turniere – mitversichert ist die Teilnahme an Hunderennen sowie
Hundeschlittenrennen, Schauvorführungen und Turnieren
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Vorsorgeversicherung bis EUR 3 Millionen pauschal für Personen- und
Sachschäden
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Welpen – beitragsfreie Mitversicherung von Hundewelpen im ersten
Lebensjahr
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Beitragsfreie
Deckungserweiterungen
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Ausfalldeckung – ohne
Mindestschadenhöhe (bei Vorlage eines rechtskräftig vollstreckbaren
Urteils gegen den Schädiger)
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Auslandsaufenthalte
grundsätzlich mitversichert bis zu 1 Jahr weltweit
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Deckschäden aus
gewolltem und ungewolltem Deckakt
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Flurschäden – Schäden an
Feldern, Weiden, Wiesen, etc.
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Fohlen – beitragsfreie
Mitversicherung von Fohlen im ersten Lebensjahr
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Kutschen / Schlitten –
Gebrauch eigener oder fremder Pferdefuhrwerke
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Innovationsgarantie –
zukünftige Bedingungsverbesserungen gelten automatisch mitversichert
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Mietsachschäden
a) Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen
bis EUR 1 Million
b) an Stallungen, Reithallen und Weiden bis EUR 10.000 - SB 20 %,
mindestens EUR 100 - höchstens EUR 2.000
c) an Pferdetransportanhängern bis EUR 5.000 - SB 20 %, mindestens
EUR 100 - höchstens EUR 1.000
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Mitversicherte Personen
a) Familienangehörige des Versicherungsnehmers
b) nicht gewerbsmäßig tätige Tierhüter (inkl. Ansprüche an den
Tierhalter)
c) Fremdreiter (inkl. Ansprüche an den Tierhalter)
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Reitbeteiligungen
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Turniere – mitversichert
ist die Teilnahme an Pferderennen, Schauvorführungen, Turnieren
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Vorsorgeversicherung bis
EUR 3 Millionen pauschal für Personen- und Sachschäden
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